Genehmigung für touristische Nutzung von Wohnraum (VUT)

Die Lizenz für touristische Wohnungen ermöglicht es Ihnen, Gäste in Ihrem Privatbesitz unterzubringen.

📍In diesem Artikel finden Sie Informationen zu:

  • Ist es obligatorisch, eine Lizenz für touristische Wohnungen zu erhalten?
  • Wie kann ich eine Lizenz für touristische Wohnungen erhalten?
  • Unterschied zwischen touristischer Unterkunft und touristischer Wohnungen

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Ist es obligatorisch, eine Lizenz für touristische Wohnungen zu erhalten?

Um festzustellen, ob Sie eine Lizenz für Touristische Wohnungen (VUT) beantragen müssen, sollten Sie die geltenden Gesetze in Ihrer Autonomen Gemeinschaft konsultieren. Es ist möglich, dass Ihre touristische Unterkunft verpflichtet ist, eine Lizenz für touristische Wohnungen zu erhalten und die Gäste über 16 Jahre zu registrieren, die in der Unterkunft übernachten, indem Sie die Reisendenmeldungen an die zuständigen Behörden senden.

👉🏻Bei Weguest können wir Ihnen helfen, eine Lizenz für touristische Wohnungen zu erhalten

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Wie kann ich eine Lizenz für touristische Wohnungen erhalten?

Bei Weguest können wir Ihnen helfen, die Lizenz für Ihre touristische Wohnung zu beantragen. Kontaktieren Sie uns unter unserer E-Mail-Adresse contacto@weguest.com und wir helfen Ihnen gerne bei diesem Verfahren.

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Unterschied zwischen touristischer Unterkunft und touristischer Wohnungen

  • Touristische Unterkünfte sind eine Kategorie von touristischen Unterkünften, wie Hotels, Pensionen, Motels oder Aparthotels, die in Blöcken oder Gebäuden ausschließlich temporäre Unterkunftsdienste anbieten. Sie gehören daher zur gleichen rechtlichen Kategorie wie Hotels. Sie werden mit dem Symbol "AT" gekennzeichnet und mit Schlüsseln bewertet, ähnlich wie Hotels mit Sternen.
  • Touristische Wohnungen (VUT) sind private Immobilien, die zur touristischen Vermietung bestimmt sind. Es ist also nur erforderlich, die Unterkunft zu besitzen, die vermietet werden soll. Mit anderen Worten, es handelt sich um Wohnungen von Privatpersonen, die wiederholt und gegen wirtschaftliche Gegenleistung an Dritte überlassen werden. Diese werden im Allgemeinen als "Airbnbs" bezeichnet.

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